Stillberaterinnen sind berechtigt eine Honorargebühr für erbrachte Beraterleistungen zu erheben. Meine Preise erhebe ich in Anlehnung der Honorarempfehlung des BDL (Bundesverband Deutscher Laktationsberaterinnen IBCLC e.V.) Eine Stillberatung kann nicht direkt über die Krankenkassen abgerechnet werden. Es ist eine private Leistung und bisher noch nicht in den Leistungskatalog aufgenommen worden. Im Einzelfall ist eine Kostenbeteiligung möglich und sollte unbedingt erfragt werden, auch um auf den Bedarf an Beratung aufmerksam zu machen und diesen zu spiegeln. Eine Stillberatung ersetzt nicht den Arztbesuch. Bei gesundheitlichen Problemen von Mutter und/oder Baby sollte immer ein Mediziner aufgesucht werden und im Bedarfsfall würde ich eine Überweisung aussprechen. Die Stillberaterin unterliegt der Schweigepflicht. Bei Hinzuziehen einer weiteren Fachperson oder eben bei Überweisung an einen Arzt, ist sie ermächtigt, nötige Informationen weiterzugeben. Die Aussagen der Eltern (schriftlich wie mündlich, sowie fernmündlich) werden höchst vertraulich behandelt und nicht ohne Zustimmung (Unterschrift s.u.) der Eltern an Dritte weitergegeben.
Meine Leistungen werden wie folgt in Rechnung gestellt:
Hausbesuche: 79€ / Stunde, danach erfolgt die Abrechnung im 15- Minuten Takt.
Zusätzlich berechne ich Fahrtkosten in Höhe von 50 Cent pro gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt).
Kurze Nachrichten per SMS / WhatsApp / Sprachnachrichten sind nach einer Beratung inkl. Ausgenommen sind ganze Beratungen! Alles darüber hinaus wird mit 5€/ 5min berechnet.
Chatberatungen 15€ / 15 Minuten
Kurzberatung Telefonisch: 15€ / 15 Min.
Sa./So./Feiertage und nach 18 Uhr – 8 Uhr: 35% Aufschlag zum Grundpreis
Notfallstillberatung: 45% Aufschlag
Terminabsage bis 24h vorher wird 1 Stunde in Rechnung gestellt.
Terminabsage bis 48h vorher wird 1/2 Stunde in Rechnung gestellt.
Orale Restriktionen:
Sonstige Pakete: – Preise
Ratenzahlung wird angeboten. Bitte aber vorab ansprechen.